Das Wichtigste in Kürze:
Die Kündigung ermöglicht es sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer in Bau-, Immobilien- und Finanzbranche, das Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden. Damit eine Kündigung rechtswirksam wird, muss sie schriftlich erfolgen. Grundsätzlich wird zwischen der ordentlichen (fristgerechten) und der außerordentlichen (in der Regel fristlosen) Kündigung unterschieden. Eine außerordentliche Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher wichtiger Grund besteht in der Regel dann, wenn es für die kündigende Partei unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 622, geregelt. Je nach Betriebszugehörigkeit variiert die Kündigungsfrist. Und auch ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgeht, spielt eine maßgebliche Rolle bei der gesetzlichen Kündigungsfrist. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer liegt die gesetzliche Kündigungsfrist bei 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sie sich je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses wie folgt:
Diese verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt bei der gesetzlichen Kündigungsfrist stets die Mindestkündigungsfrist von vier Wochen.
Auch bei ordentlichen Kündigungen greift in manchen Fällen jedoch nicht die gesetzliche Kündigungsfrist. Kündigungsfristen können dann anders als gesetzlich vorgeschrieben ausfallen, wenn die Kündigung beispielsweise noch in der Probezeit ausgesprochen wird. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und bedarf keiner Begründung.
Auch wenn auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet, haben die darin geregelten Kündigungsfristen Vorrang. Der Tarifvertrag kann die Kündigungsfristen sowohl verlängern als auch verkürzen. Eine abweichende Regelung im Arbeitsvertrag gilt nur dann, wenn sie für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist (z. B. eine längere Kündigungsfrist), da in diesem Fall das sogenannte Günstigkeitsprinzip greift.
Weiterhin können individuelle Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Dies wird vor allem bei schwer nach zu besetzenden Stellen gemacht, um mehr Zeit für die Nachfolgersuche und dessen Einarbeit einzuplanen.
Grundsätzlich ist eine Verlängerung der Kündigungsfristen zu jeder Zeit möglich. Es dürfen allerdings für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer keine längeren Fristen vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Für die Berechnung der Kündigungsfristen gelten die §187 ff. BGB. Danach ist der Tag, an dem die Kündigung zugeht, nicht in die Berechnung der Frist einzubeziehen.
Die Kündigungsfrist ist ein zentrales Element des Arbeitsrechts und sorgt dafür, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine gewisse Planungssicherheit haben. Je nach Branche, wie Bau, Immobilien, Finanzen oder IT, können jedoch unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten gelten.
In der Immobilienbranche sind Arbeitsverhältnisse tendenziell langfristig angelegt. Oft greifen hier je nach Arbeitgeber bestehende Tarifverträge oder individuelle Regelungen. Besonders wichtig ist es, bei einer Kündigung darauf zu achten, dass längere Vertragsbindungen, die durch Provisionen oder Bonuszahlungen entstehen, eingehalten werden. Eine fristlose Kündigung wegen Vertragsverletzungen in der Immobilienbranche muss gut dokumentiert sein.
Im Finanzsektor gelten oft längere Kündigungsfristen, insbesondere für Führungskräfte. Dies ist wichtig, um den Übergang von Verantwortlichkeiten reibungslos zu gestalten. Arbeitnehmer sollten beachten, dass in vielen Verträgen Wettbewerbsverbote enthalten sind, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten können. Arbeitgeber stellen so sicher, dass interne Informationen geschützt bleiben.
Die IT-Branche ist für ihre Dynamik bekannt. Arbeitgeber versuchen hier oft, Mitarbeiter durch kürzere Kündigungsfristen flexibel einzusetzen. Arbeitnehmer hingegen profitieren von klar geregelten Fristen, um nahtlose Wechsel zu neuen Projekten oder Unternehmen zu ermöglichen. Wichtig ist, dass bei befristeten Verträgen die gesetzlichen Regelungen zur Kündigungsfrist strikt eingehalten werden, hier sollte unbedingt drauf geachtet werden. Andererseits kann es auch vorkommen, dass seltene IT Talente mit langen Kündigungsfristen ans Unternehmen gebunden werden sollen. Ein IT-ler mit Know-how ist selten zu finden und auf dem Arbeitsmarkt mittlerweile sehr beliebt, es lohnt sich also definitiv immer ein Blick in den Arbeitsvertrag oder eine rechtliche Beratung hinsichtlich der geltenden Kündigungsfristen.
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